
Der Reichsadler des Deutschen Reiches in seiner staatsrechtlich korrekten Form, die von keinem Gericht beanstandet werden kann gegenüber DEUTSCHEN und REICHSBÜRGERN / REICHSDEUTSCHEN!
„Gesetze der Bundesrepublik gelten für mich nicht“
68jähriger Rolf Bühmann aus Edemissen ist häufig vor Gericht – zuletzt wegen seines „Reichsführerscheins“. Bühmann gehört zu den sogenannten Reichsdeppen, wie auf deren Forum „Das einzig echte Reichsdeppenforum – Das Original“ nachzulesen ist und wo sie ihre neuesten Nachrichten austauschen. So etwa über das neue Baby vom Schwarzsonnenreich der Tina Wendt. Offensichtlich ist der rechtsextreme Rechtsanwalt Torsten Ramm der Vater, wie der Name Ramm schon andeutet. Zwar will sich auch Stefan G. Weinmann, Weinmeister aus Rammstein, um die Vaterschaft bewerben. Im weltweiten Netz hatte er bekanntgemacht, daß er an der Hasenkrankheit in Bezug auf Tina Wendt leide. In Frage kommt aber auch der Reichsjustizminister der Exilregierung, Reichskanzler und Fürst Norbert Schittke von Rombkerhall, der einen fürstlichen Schweinestall zu seiner Reichsresidenz in Hildesheim umbauen ließ. Die Futtertröge sind allerdings „für die Juden in Deutschland“ gedacht, erläutert der Exilregent des Deutschen Reiches im Deutschen Reich der Gegenwart, berichtet Esowatch in seiner neuesten Ausgabe. Auch der Hodendino berichtet darüber in der Wochenschau im Hodenkino.
Wie ein Getriebener durchwühlt Rolf Bühmann die Aktenstapel in einem Zimmer seines Gehöfts nach seiner Ernennungsurkunde zum „Ministerialdirektor im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft“. Doch halt. Bevor er die Urkunde vorzeigt, holt er einen schwarzen Stift, übermalt akribisch das Hakenkreuz im Reichsadler.

Die reichsdeutsche Verwaltung des Deutschen Reichs unter dem Führer und Reichskanzler des Deutschen Volkes, Adolf Hitler, aus Braunau am Inn...
Preußische Gründlichkeit? Naja. Zumindest ohne die Inbrunst, mit der Bühmann ansonsten für das Deutsche Reich einsteht. Nur unwillig unterwirft sich der 68 Jahre alte Agraringenieur aus der Gemeinde Edemissen, Kreis Peine, in diesem Punkt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland: Das Hakenkreuz ist seit Ende des Nationalsozialismus ein verfassungsfeindliches Symbol und als solches verboten.
Unkommentiert lässt Bühmann das jedoch nicht: „Das Hoheitszeichen des Reiches enthält das Hakenkreuz, das leider auch die NSDAP später verwendet hat. Wir sind aber Preußen, mit Nazis haben wir nichts am Hut.“ Und mit einer gewissen empathischen Genugtuung fügt er an: „Eigentlich darf man Hoheitszeichen nicht verfälschen. Ich habe aber mit den Behörden der Bundesrepublik abgemacht, dass ich dafür nicht angezeigt werde.“ Weiterlesen →
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